AGB
Safion GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Safion GmbH


I. Geltung dieser Bedingungen

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen oder Leistungen, die uns gegenüber erbracht werden oder die wir unseren Kunden gegenüber erbringen, erfolgen aus- schließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen oder entgegenstehende Bedingungen unserer Geschäftspartner gelten nur dann, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurden.


II. Verkaufs- und Leistungsbedingungen

1. Angebote und Vertragsschluss

a. An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden, sofern im Angebotstext nicht ausdrücklich eine andere Bindungsfrist genannt ist. Einem Angebot beigefügte Unterlagen sind nicht Bestandteil dieses Angebots es sei denn, sie sind ausdrücklich als Angebotsbestandteil ausgewiesen.

b. Alle Maße, Gewichte, Daten und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und sonstigen von der Safion GmbH informationshalber ausgegebener Unterlagen werden nach bestem Wissen angegeben und können sich jedoch aus technischen Gründen, auch kurzfristig, ändern. Für die technischen Daten sind daher allein die in der Auftragsbestätigung angegebenen Werte maßgebend.

c. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Soweit eine solche im Einzelfall nicht erteilt wird, ist das vom Kunden akzeptierte Angebot für die Bestimmung der Vertragspflichten maßgebend. In diesem Falle gilt die Rechnungsstellung als Auftragsbestätigung.

d. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Neben- abreden bedürfen der Schriftform.

e. Soweit der Käufer den ihm obliegenden Teil der Zug-um- Zug-Leistung nicht erbringt sind wir berechtigt die Erfüllung des Vertrages zu verweigern bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erbringt der Käufer die Gegenleistung bzw. die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

2. Durchführung von Beratungen / Applikationsuntersuchungen

a. Für durchzuführende Beratungen und Applikationsuntersuchungen erstellt die Safion GmbH ein Angebot. Das Angebot beschreibt den Inhalt und den Umfang der Beratungsleistung, die Aufgabenstellung der Applikationsuntersuchung sowie den Bearbeitungszeitraum. Enthält die Auftragserteilung Abweichungen vom Angebot, so gelten diese erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens der Safion GmbH als vereinbart.

b. Alle Beratungen und Applikationsuntersuchungen werden von der Safion GmbH mit bester Sorgfalt durchgeführt. Das Erreichen eines vorbestimmten Beratungs- oder Untersuchungszieles kann jedoch nicht gewährleistet werden.

c. Für Schäden an Gegenständen oder Sachen gleich welcher Art, die uns vom Auftraggeber für Applikationsuntersuchungen übergeben bzw. überlassen werden, haften wir nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schäden an übergebenen / überlassenen Gegenständen auch bei Einhaltung der größtmöglichen Sorgfalt nicht aus-geschlossen werden können, da es sich bei Batterien um eine Technologie handelt, bei der die Applikationsergebnisse vorab nicht in vollem Umfang abschätzbar sind.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

a. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung gelten unsere Preise ab Werk.

b. Die angegebenen Preise sind Festpreise. Es sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen zu dem am Tage der Rechnungsstellung gültigen Satz.

c. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug ohne, dass es einer Mahnung bedarf.

d. Während des Verzuges hat der Kunde Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen.

e. Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Der Käufer trägt die Kosten für die Einziehung und die Diskontierung.

f. Die Zurückhaltung der Zahlungen ist nur in den gesetzlich anerkannten Fällen zulässig. Die Auf-rechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.

4. Lieferumfang / Lieferzeit

a. Grundlage für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Sofern eine separate Auftragsbestätigung nicht erfolgt, ist das vom Kunden akzeptierte Angebot Grundlage für die Bestimmung des Lieferumfangs und -zeitpunkts.

b. Der Liefertermin ist kein Fixtermin es sei denn mit der Safion GmbH wurde eine Fixlieferung ausdrücklich vereinbart. Soweit es an einer solchen Vereinbarung fehlt, stellt die angegebene Lieferfrist ein voraussichtliches Empfangsdatum dar; eine Lieferkarenzzeit von 4 Wochen gerechnet ab diesem Datum gilt hiermit als vereinbart. Die Einhaltung der angegeben Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Abwicklung notwendigen Angaben und Pläne zur Klärung aller kaufmännischen und technischen Details vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und die vereinbarten Zahlungsbedingungen insbesondere die Erbringung vereinbarter Vorauszahlungen eingehalten werden. Die von uns angegebene Lieferfrist kann sich angemessen verlängern, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen vereinbart werden oder unvorhersehbare Hindernisse auftreten, die außerhalb unserer Beeinflussung liegen. Bei Verzögerungen aufgrund von Streik und Aussperrungen gilt die oben vereinbarte Karenzzeit. Sind die schriftlich angegebene Lieferzeit sowie die Karenzzeit überschritten geraten wir mit der Lieferung in Verzug sobald der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt und Rechtsfolgen angedroht hat.

c. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen.

d. Teillieferungen sind zulässig. Erfüllung tritt jedoch erst mit vollständiger Lieferung aller Auftragsteile ein. Soweit die Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt gehen die Lieferkosten zu seinen Lasten.

e. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt über den Vertragsgegenstand anderweitig zu verfügen soweit der Kunde die Ware trotz schriftlicher Nachfristsetzung mit Rechtsfolgenandrohung nicht abnimmt.

5. Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme der gelieferten Ware durch den Kunden sind die beiliegende Installationsanweisung und Betriebsanleitung sorgfältig zu lesen und alle Sicherheitsvorschriften für deren Anwendung zu beachten.

6. Gefahrenübergang

Wir liefern auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand durch Umstände verzögert oder unmöglich, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage nach der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. Gewährleistung

a. Gewährleistungsansprüche für mangelhafte Ware ist nach unserer Wahl zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzteillieferung beschränkt. Schlägt die Nach-besserung oder Ersatzteillieferung fehl, bleibt dem Käufer nach seiner Wahl die Wandlung des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises vorbehalten.

b. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Für offensichtliche Mängel, die uns gegenüber nicht binnen 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gerügt werden, leisten wir keine Gewähr.

c. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel die der Kunde, sein Vertreter oder eine von ihm beauftragte dritte Person (z.B. Transporteur) dadurch verursacht, dass er die Installationsanweisung und / oder Betriebsanleitung nicht einhält, die gelieferte Ware fahrlässig oder unsachgemäß behandelt oder eigenmächtig Nachbesserungen an der Sache durchführt.

d. Die Gewährleistungsfrist beträgt sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart 6 Monate beginnend mit der Übergabe an die Transportperson zum Zwecke der Auslieferung an den Käufer. Wegezeiten, Wegekosten und Kalibrierungsarbeiten sowie Verbrauchsmaterial und Verschleißteile sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

8. Haftung

a. Für Schäden oder entgangenen Gewinn haften wir nur, soweit der Schaden unsererseits durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde und nur soweit der aufgetretene Schaden geschäftstypisch ist.

b. Wir haften ferner nicht für Schäden gleich welcher Art, die sich aus dem nicht bestimmungemäß Gebrauch der von uns gelieferten Waren ergeben.

c. Die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach obigen Absätzen umfasst auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unsererseits soweit die unerlaubte Handlung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Wir haften nicht für unerlaubte Handlungen unserer Mitarbeiter und Auftragnehmer.

d. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b. Bei einem eventuellen Weiterverkauf unserer Ware geht die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in Höhe unserer Forderung an uns über.

c. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter am Vertragsgegenstand uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

d. Im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Sachen gilt § 947 BGB uneingeschränkt.

10. Geheimhaltung / Urheberrechte

a. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die uns bekanntwerdenden Kundeninformationen nicht als vertraulich. Bei unentgeltlich durchgeführten Untersuchungen behält die Safion GmbH sich das Recht auf Veröffentlichung sowie anderweitige Nutzung der Ergebnisse vor.

b. Informationen, die der Kunde über die Safion GmbH erhält, gelten – unabhängig von der Art und Weise der Kenntniserlangung – als vertraulich, sofern die Safion GmbH deren Bekanntgabe nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt. Diese Geheimhaltungsverpflichtung entfällt lediglich für solche Informationen, die allgemein zugänglich sind.


III. Sonstige Bestimmungen

a. Diese Geschäftsbedingungen bleiben für beide Seiten verbindlich, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte. Die rechtsunwirksame Klausel soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem von der Safion GmbH verfolgten Zweck am nächsten kommt.

b. Erfüllungsort für Zahlungen sowie Leistungen und Lieferungen der Safion GmbH ist Aachen.

c. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Aachen.

d. Für jegliche Geschäfte gilt deutsches Recht; dies gilt auch dann, wenn der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst ist. Soweit ein fremdsprachiger Vertrag geschlossen wurde basiert er auf einer deutschen Vertragsversion, die im Falle eines Rechtsstreits maßgeblich ist.


Safion GmbH
Tempelhofer Straße 12
52068 Aachen
Germany

Stand Juli 2019